
Verbraucht ein Neuwagen über zehn Prozent mehr an Kraftstoff, als vom Hersteller ausgewiesen, muss der Verkäufer das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Denn dadurch sei eigentliche Fahrzeugwert tatsächlich viel niedriger und das gelieferte Auto müsse als mangelhaft eingestuft werden urteilte das Landgerichts München (Az. 4 O 6504/07).
In dem Streitfall ging es um einen Mercedes-Benz E 320 CDI, der in einem von einem Sachverständigen durchgeführten Fahrtests nach europäischen Vorschriften auf 100 km im Durchschnitt 11,2 Liter und im Stadtverkehr sogar 13,45 Liter verbraucht. In der Betriebsanleitung des Pkws sind nämlich ganze 8,3 bis 8,6 Liter ausgewiesen.
Damit aber wies der umstrittene Mercedes entsprechend dem Münchener Urteilsspruch von vorneherein einen erheblichen Mangel auf. Denn bei einem verkauften Neufahrzeug dürfe laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes der Kraftstoffverbrauch nicht mehr als zehn Prozent von den Herstellerangaben abweichen, erklärte die deutsche Anwaltshotline.
(ar/nic)










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Als langjähriger Mitsubishi-Fahrer fehlt neben der echt guten Beschreibung der bzw. die Preise. Schade! » more
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is ja auch ein schönes auto ;) » more
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Das erste Qualli ist geschafft......Der Schweizer M.Schumacher auf den 7.Platz......Habe ja schon mehrmals geschrieben das es... » more
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lol, "belastendes MAterial" na zum Glück ist die Hybrid-Einheit so leicht. Na ja, jeder so wie er es will. ... » more