
Verbraucht ein Neuwagen über zehn Prozent mehr an Kraftstoff, als vom Hersteller ausgewiesen, muss der Verkäufer das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Denn dadurch sei eigentliche Fahrzeugwert tatsächlich viel niedriger und das gelieferte Auto müsse als mangelhaft eingestuft werden urteilte das Landgerichts München (Az. 4 O 6504/07).
In dem Streitfall ging es um einen Mercedes-Benz E 320 CDI, der in einem von einem Sachverständigen durchgeführten Fahrtests nach europäischen Vorschriften auf 100 km im Durchschnitt 11,2 Liter und im Stadtverkehr sogar 13,45 Liter verbraucht. In der Betriebsanleitung des Pkws sind nämlich ganze 8,3 bis 8,6 Liter ausgewiesen.
Damit aber wies der umstrittene Mercedes entsprechend dem Münchener Urteilsspruch von vorneherein einen erheblichen Mangel auf. Denn bei einem verkauften Neufahrzeug dürfe laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes der Kraftstoffverbrauch nicht mehr als zehn Prozent von den Herstellerangaben abweichen, erklärte die deutsche Anwaltshotline.
(ar/nic)










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Also ich kann nur jedem empfehlen vorsichtig zu sein. Jogi » more
Frechdax zum Thema RE: Treffen Fotos...
Zufällig im Net gefunden. http://www.typ15.de/ Käfer Nostalgie ohne Ende. » more
Auto-Fan zum Thema RE:...
Hast Du noch nie was von » more
jogi zum Thema RE: Briatore...
Auzto-Fan vom: 07.02.2010, 17:15 ,...dann solltest du mit gutem Beispiel vorran gehen, anstatt hier eigenartige Kommentare zu... » more
Auto-Fan zum Thema RE: Dritte...
Wenn ich die Wahl zwischen 6-9 Litern und 6 Litern habe, sind die 6 Liter umweltfreundlicher,selbst wenn die 6-9 bei deutlich stärkerem... » more